Zinsgünstige Finanzierungen Rhein-Main und Rheingau
Über uns

Baufinanz- und Versicherungsmakler Frank Schupp

Unser Leitbild
 

Teamwork: Es gehört zu unseren Aufgaben, Sie und Ihr persönlichen Ziele und Wünsche genau zu kennen. Wir arbeiten daher sehr eng mit Ihnen zusammen, um sicher zu stellen, dass die Lösungen, die wir Ihnen anbieten, genau auf Ihre besonderen Bedürfnisse und Anforderungen zugeschnitten sind. Ihr Erfolg ist auch unser Erfolg.
 

Kundenbetreuung: Die höchste Priorität ist die Zufriedenheit unserer Kunden. Sie sind uns wichtig und Sie können sich darauf verlassen, dass wir keine Anstrengungen scheuen, wenn es um Ihr Finanzierungen oder Versicherungen geht. Wir sind stolz darauf, für Sie zu arbeiten, und bemühen uns sehr, Sie auch weiterhin von uns zu überzeugen.

 


Makler, Mehrfachagent oder Versicherungsvertreter?

Makler, Mehrfachagent oder Versicherungsvertreter?

Der Versicherungsvertreter arbeitet nur für eine Gesellschaft:
Ein Versicherungsvertreter vertreibt Verträge für eine bestimmte Versicherungsgesellschaft. Dafür bekommt er vom Versicherer eine Provision. Der Vertreter muss dem Kunden das Versicherungsprodukt verkaufen, das sein Auftraggeber anbietet. Als Kunde können Sie also nicht zwischen verschiedenen Anbietern wählen, um den günstigsten Vertrag zu finden.

Mehrfachagent im Auftrag verschiedener Versicherer:
Ein Mehrfachagent ist ein Versicherungsvertreter, der nicht exklusiv für einen Anbieter arbeitet, sondern Produkte mehrerer Gesellschaften vertreibt. Im Gegensatz zum Versicherungsmakler vertritt auch der Mehrfachagent zuerst die Interessen der jeweiligen Versicherungsunternehmen.

Der Versicherungsmakler vertritt die Interessen des Kunden:
Der Versicherungsmakler ist nicht an eine bestimmte Versicherungsgesellschaft gebunden. Er vertritt die Interessen des Kunden. Der Versicherungsmakler kennt den Markt genau, berät seinen Kunden bedarfsgerecht und besorgt kostengünstige Versicherungsangebote. Das kostet den Kunden kein Geld, denn der Makler bekommt seine Provision vom jeweiligen Versicherungsunternehmen.


Auf Beratung nicht verzichten

Vor dem Abschluss einer Versicherung sollte man unter keinen Umständen auf die gesetzlich vorgesehene ausführliche Beratung und auf die Dokumentation des Beratungsgesprächs verzichten - darauf weist der Bund der Versicherten (BdV) jetzt hin. Versicherungskunden sollten das vom Berater zum Schluss des Gesprächs niederzuschreibende Protokoll unbedingt auf Richtigkeit prüfen und um eine Kopie bitten, sofern der Berater nicht ohnehin eine Durchschrift aushändigt. So kann man bei späteren Unstimmigkeiten etwa eine Falschberatung leichter beweisen und mögliche Schadensersatzansprüche geltend machen.

Besonders bei komplizierten und langjährigen Policen wie der Berufsunfähigkeitsversicherung oder bei der Altersvorsorge ist eine gute und sachgerechte Beratung unerlässlich. Noch viel zu oft verzichten Versicherungskunden auf die Beratung und deren Dokumentation vor dem Vertragsabschluss, die ihnen seit Anfang 2008 gesetzlich zusteht. Wenn Verbraucher und Vermittler gleichzeitig das Interesse hätten, den Beratungsvorgang zu beschleunigen, ließen sich Kunden manchmal einreden, sie bräuchten keine ausführliche Beratung, so Lilo Blunck vom BdV. Wenn man dem Versicherungsberater schriftlich bestätigt, dass man freiwillig auf eine ausführliche Beratung verzichtet, ist der Vermittler später in vielen Fällen aus der Pflicht.

Die schriftlichen Produktinformationen, die der Versicherer vor dem Vertragsabschluss nach geltender Rechtslage aushändigen muss, seien in der Praxis nur eingeschränkt hilfreich, so BdV-Chefin Blunck. Diese "Beipackzettel" seien oft überfrachtet und für den Durchschnittsbürger unverständlich formuliert. Zudem habe der Versicherungskunde keine Gelegenheit, alternative Angebote ausführlich zu vergleichen, wenn ihm die Produktinformation erst kurz vor der Vertragsunterschrift vorgelegt werde. Insgesamt sei die Reform des Versicherungsvertragsgesetzes aber ein Schritt in die richtige Richtung, so Blunck.